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   KG, 23.11.1989 - 5 Ws 447/89 Vollz   

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https://dejure.org/1989,4411
KG, 23.11.1989 - 5 Ws 447/89 Vollz (https://dejure.org/1989,4411)
KG, Entscheidung vom 23.11.1989 - 5 Ws 447/89 Vollz (https://dejure.org/1989,4411)
KG, Entscheidung vom 23. November 1989 - 5 Ws 447/89 Vollz (https://dejure.org/1989,4411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 361
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 26.09.1989 - 5 Ws 332/89
    Auszug aus KG, 23.11.1989 - 5 Ws 447/89
    Unter Hinweis auf diesen Beschluß hat der Senat schließlich die Rechtsbeschwerde eines Gefangenen in einem Verfahren verworfen, das auch die Zulässigkeit eines BtM-Vermerks zum Gegenstand hatte (Beschluß vom 26.09.1989 - 5 Ws 332/89 Vollz -).
  • KG, 19.12.1984 - 5 Ws 452/84
    Auszug aus KG, 23.11.1989 - 5 Ws 447/89
    So hat der Senat entschieden, daß die Eintragung "verschuldet ohne Arbeit" keine von dem Gefangenen anfechtbare Maßnahme darstellt (vgl. Beschluß vom 19.12.1984 - 5 Ws 452/84 Vollz - ebenso OLG Hamm ZfStrVo 1986, 187).
  • OLG Naumburg, 28.01.2015 - 1 Ws (RB) 2/15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug: Maßnahmencharakter des

    Der Senat hat dort aber zugleich eine Differenzierung zu den in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen eines "OK"-Vermerkes (KG, Beschluss vom 04.02.1998, 5 Ws 586/97 Vollz - zitiert nach juris; Senat, Beschluss vom 30.12.2013, 1 Ws 345/13), des Vermerks "BtM-Konsument" (KG, Beschluss vom 23.11.1989, 5 Ws 447/89 Vollz, StV 1990, 361) oder des Vermerks "terroristischer Gewalttäter" (OLG Celle, Beschluss vom 26.08.1980, 3 Ws 275/80 StrVollz, bei Franke NStZ 1981, 248, 249) vorgenommen.

    Weiterhin liegt die Annahme nicht fern, dass Hafträume solcher Gefangener häufiger und intensiver als die Zellen anderer Gefangener kontrolliert werden (vgl. nur KG, Beschluss vom 23.11.1989, 5 Ws 447/89 Vollz, StV 1990, 361).

  • OLG Naumburg, 30.12.2013 - 1 Ws 345/13

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine Maßnahme im Strafvollzug:

    Der Senat hat dort aber zugleich eine Differenzierung zu den in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen eines "OK"-Vermerkes (KG Berlin, Beschluss vom 04. Februar 1998 - 5 Ws 586/97 Vollz), des Vermerks "BtM-Konsument" (KG Berlin, Beschluss vom 23. November 1989 - 5 Ws 447/89 Vollz) oder des Vermerks "terroristischer Gewalttäter" (OLG Celle, Beschluss vom 26. August 1980 - 3 Ws 275/80 StrVollz) vorgenommen.
  • KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00
    Denn die darin liegende Brandmarkung entfaltet von sich aus Wirkungen und berührt dessen Rechtsstellung (vgl. KG StV 1998, 208, StV 1990, 361) .
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